Was deckt die normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung ab? Und was leistet darüber hinaus die Elementarschadenversicherung? Verbraucherschützer erklären, worauf man achten sollte.
Wenn Gewitter oder Starkregen Schäden am Haus hinterlassen, kann es teuer werden. Viele Hausbesitzer dürften sich mit Blick in die Zukunft fragen, ob sie im Falle eines möglichen Schadens eigentlich ausreichend versichert sind. Wofür haftet welche Versicherung?
Was deckt eine Wohngebäude- oder Hausratsversicherung ab?
Schäden durch Blitzeinschlag, Hagel oder auch Sturmschäden sind durch die normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung gedeckt, wie der Bund der Versicherten (BdV) grundsätzlich erklärt hat. Wer sich jedoch gegen Überschwemmungen durch Starkregen absichern wolle, benötige als Ergänzung die Elementarschadenversicherung, die oft zusätzlich zur bestehenden Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden muss, betonen Experten. Diese schütze dann vor Schäden durch Überschwemmung, Erdsenkung und Erdrutsch, so der BdV laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa, Stand: 2. Mai 2024). Bei Schäden durch Grundwasser oder Sturmfluten schützt sie allerdings nicht, wie es in dem Bericht ergänzend heißt.
„Wer sich gegen Überschwemmungen durch Starkregen absichern möchte, benötigt eine Elementarschadenversicherung“, hatte BdV-Vorständin Bianca Boss bereit voriges Jahr im Mai in einer Mitteilung betont. „Leider ist eine Elementarschadenversicherung in sogenannten Hochrisikogebieten nicht ohne Weiteres zu bekommen. Hier wird der Schutz – wenn überhaupt – nur zu sehr hohen Prämien und mit einer hohen Selbstbeteiligung im Schadenfall angeboten“, erklärte die Verbraucherschützerin zum damaligen Zeitpunkt.
Wenn Starkregen für Hausbesitzer zum Drawback wird – wer zahlt?
Gerade Starkregen kann schnell zum Drawback werden, selbst am Dangle oder am Berg. Denn zu viel Regen kann die Straßenkanalisation nicht aufnehmen. „Kommunen haften nicht für Rückstauschäden an privaten Häusern. Diese sind auch nicht in der privaten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung automatisch mit abgedeckt“, hatte die Verbraucherzentrale im Sommer 2023 betont. „Das Rückstaurisiko muss explizit innerhalb einer Elementarschadenversicherung abgesichert werden“, hieß es in der Mitteilung. Im Schadensfall könnten Versicherer jedoch einen Nachweis über die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen verlangen, betonte die Verbraucherzentrale, die außerdem darauf hingewiesen hat, dass längst „nicht jeder Rückstau“ mitversichert sei, wie es in der Mitteilung hieß – sondern „hierbei kommt es auf das Kleingedruckte an“.
Elementarschadenversicherung: Worauf sollte man im Schadensfall achten?
Versicherte, die eine Elementarschadenversicherung besitzen, sollten, wie der BdV auf seiner Web site erklärte, im Schadensfall folgendermaßen vorgehen: Betroffene, die während des Ereignisses vor Ort sind, sollten es „möglichst mit Fotos oder Movies dokumentieren“, heißt es dort – um nachweisen zu können, dass beispielsweise tatsächlich der Starkregen die Überschwemmung verursacht habe. Der entstandene Schaden sollte zudem „schnellstmöglich schriftlich der Versicherung gemeldet“ werden. Es sei empfehlenswert, sich zuerst telefonisch an die zuständige Schadenabteilung des Versicherers zu wenden, so der BdV. „Wichtig ist es, die Schadennummer und den Namen des/r Schadensachbearbeiter*in zu notieren.“ Schäden am Gebäude beziehungsweise Hausrat sollten „durch Fotos dokumentiert und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt“ werden, so zudem der Rat. „Das Schadenbild darf nicht verändert werden, bis der Versicherer dies ausdrücklich erlaubt“, hieß es weiter in der Mitteilung auf www.bundderversicherten.de. Und: „Versicherungsnehmer*innen haben eine Schadenminderungspflicht: Eine Vergrößerung des Schadens und weitere Schäden sollen additionally verhindert werden – die eigene Sicherheit hat jedoch stets Vorrang.“
Schäden am Gebäude und am Hausrat dokumentieren
Auch, falls bereits vor Erstellung des Gutachtens Schäden behoben werden müssen, weil das Haus sonst unbewohnbar wäre, sollten Versicherte das unbedingt mit ihrem Versicherer absprechen, empfiehlt der BdV dem Bericht der dpa zufolge. Eine Dokumentation über die Schadenbeseitigung und die Aufbewahrung entsprechender Rechnungen von beauftragten Handwerkern sind dabei ratsam. Versicherte, die all diese Punkte beachten, kommen zumindest finanziell halbwegs glimpflich davon, wie es in dem Bericht der dpa heißt. Der BdV weise aber darauf hin, dass viele Versicherungen einen gewissen Selbstbehalt vorsehen. In der Praxis gehe es häufig um zehn Prozent des Schadens, mindestens aber 500, maximal 5.000 Euro.
Rückstauklappe vorhanden?
Ist der Schaden im eigenen Haus durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation entstanden und keine funktionsfähige Rückstauklappe am Haus vorhanden, kann es für Versicherte allerdings auch mal düster aussehen, wie dpa zudem berichtet. Dann leisteten Versicherungen in der Regel nicht, so demnach der BdV.