mid Gro-Gerau – Der Mietwagen im Ausland sollte intestine versichert sein, damit auf Reisen keine bsen berraschungen die Urlaubsstimmung trben. JanClaus / pixabay.com
Die sogenannte ‘Mallorca-Police’ ist eine Versicherung fr den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge. Im Ausland gemietete Wagen werden damit zu den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrgen versichert. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, wie sich Mietwagen-Nutzer vor einer Kostenfalle schtzen knnen.
Die sogenannte “Mallorca-Police” ist eine Versicherung fr den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge. Im Ausland gemietete Wagen werden damit zu den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrgen versichert. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, wie sich Mietwagen-Nutzer vor einer Kostenfalle schtzen knnen.
Eine Mallorca-Police gilt in der Regel mindestens in den EU-Mitgliedsstaaten. Darber hinaus, vor allem fr das auereuropische Ausland, wird oft eine gesonderte Versicherung – eine Traveller-Police – bentigt. Die Zusatzversicherung muss nicht immer separat abgeschlossen werden, sondern kann oft ber die Kfz-Haftpflichtversicherung oder ber die non-public Haftpflichtversicherung hinzugebucht werden.
“Manche Vertrge fr das eigene Auto enthalten bereits eine Mallorca-Klausel”, sagt Philipp Rehberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das solle immer als Erstes geprft werden. Kommt es im Urlaub zu einem selbst verschuldeten Unfall mit einem Mietwagen, bernimmt die Versicherung Personenschden bis zu 7,5 Millionen Euro, bis zu 1,3 Millionen Euro bei Sachschden und bis zu 50.000 Euro bei Vermgensschden.
“Neben der Mallorca-Police sollte auch immer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden”, raten die Verbraucherschtzer. Diese umfasst alle Schden, die fahrlssig selbst verursacht werden. “Verbraucher whlen am besten eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung, die auch Diebstahl, Schden an Reifen, Felgen, Unterboden und Dach sowie Steinschlag umfasst”, heit es in der Empfehlung. Was vorab bedacht werden sollte: In der Regel decken Versicherungen nur Schden ab, die von Personen verursacht werden, die im Mietvertrag als Fahrende angegeben wurden.
Aber: Nicht alle Zusatzversicherungen sind sinnvoll: Mitunter werden Urlauber, die spontan vor Ort einen Wagen mieten wollen, von lokalen Autovermietern zum Abschluss gedrngt. “Wir raten, sich Zeit zu nehmen und alle Unterlagen grndlich durchzulesen”, sagt Rehberg. “Auch sollten keine Vertrge unterzeichnet werden, die wegen fremder Sprache unverstndlich sind.” Ebenfalls wichtig: “Egal ob im Inland oder Ausland: Der Mietwagen sollte vorab auf bereits vorhandene Schden berprft werden.” Neben diesen sollten Reisende am besten auch den Stand der Tankanzeige fotografieren und den Beleg nach dem Volltanken aufheben, wenn sie den Mietwagen wieder zurckgeben.