Der Unterschied in den Pensionshöhen entspricht in Niederösterreich aktuell 40,5 % bzw. 970 Euro professional Monat. Dieses Faktum führt auch dazu, dass Altersarmut weiblich ist. „Seit Jahren weisen die AK Niederösterreich und der ÖGB Niederösterreich auf den notwendigen Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungs- und Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag hin“, erklärt AK Niederösterreich Präsident und ÖGB Niederösterreich Vorsitzender Markus Wieser. “Aber auch fehlende Pflege- und Betreuungsplätze für pflegebedürftige Personen zwingen viele Frauen in Teilzeit. Auch hier muss schleunigst gehandelt werden”, so Wieser.
Laut EU-SILC 2023 sind 28 % der alleinlebenden Pensionistinnen in Österreich armutsgefährdet, während der Anteil bei Männern der gleichen Gruppe „nur“ 17 % beträgt. Hintergrund für die niedrigen Pensionen und das erhöhte Altersarmutsrisiko von Frauen, sind die vielfältigen Benachteiligungen von Frauen in der Arbeitswelt und die ungleich höhere Übernahme unbezahlter Sorgearbeit. Zusätzlich zu der unbezahlten Sorgearbeit gehen Frauen einer Erwerbarbeit nach, dieser jedoch häufig in Teilzeit.
„Viele Frauen arbeiten in physisch und psychisch extrem belastenden Berufen, etwa in Gesundheits- und Betreuungsberufen oder auch in der Industrie. Erwartet man sich tatsächlich, dass Frauen diesen Jobs bis zum Ende des 65. Lebensjahres nachgehen können? Anträge auf Schwerarbeitspensionen werden aber häufig abgelehnt – daher fordert der ÖGB einen erleichterten Zugang z.B. für Pflegepersonal und dass die bisherige Rahmenfrist von 120 Schwerarbeitsmonaten in den letzten 240 Kalendermonaten ersetzt wird durch eine Berücksichtigung des gesamten Erwerbslebens“, betont ÖGB Niederösterreich Landesfrauenvorsitzende Magazine.a Didem Strebinger.
Treiber der geringen Frauenpensionen sind aber auch die generell niedrigeren Fraueneinkommen. 2022 verdienten Niederösterreicherinnen auch bei ganzjähriger Vollzeitbeschäftigung um rund 17 % weniger als Niederösterreicher. Das liegt unter anderem an der niedrigen Bewertung von Arbeit in Branchen mit starkem Frauenanteil, wie die Pflege, Reinigung und Einzelhandel. Aber auch verbotene Einkommensdiskriminierung, die aufgrund fehlender, wirksamer Sanktionen, meist im Dunklen bleibt, ist mitverantwortlich.
Ein wichtiger Schritt, der langfristig für Verbesserungen sorgen wird, ist eine rasche und effektive Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie. Damit können geschlechtsspezifische Einkommensdiskriminierung sichtbar gemacht und besser bekämpft werden.
Von einer Anhebung des Ausgleichzulagenrichtsatzes würden Pensionistinnen sofort profitieren: Rund 70 % der Ausgleichszulagen-Bezieher:innen der unselbständig Erwerberbstätigen in regulären Alterspension waren im Dezember 2023 weiblich. Eine Ausgleichzulage beziehen Pensionist:innen mit besonders niedrigen Pensionen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz. Dieser liegt 2024 für Einzelpersonen bei 1.217,96 Euro und somit über 354 Euro unter der aktuellen Armutsgefährdungsschwelle.
Ein massiver Ausbau öffentlicher Dienstleistungen würde Frauen eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit oder vollzeitnaher Teilzeit und somit auch höhere Pensionshöhen ermöglichen. Zusätzlich braucht es auch eine faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit.
Übrigens: Am 30. Und 31. Juli bietet die AK Niederösterreich Onlineseminare zum Thema „Frauen und ihre Pension“ an. Particulars und Anmeldung unter: https://noe.arbeiterkammer.at/frauenpension